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Suchtprävention

Der Schutz der Spielerinnen und Spieler ist den Kantonen sehr wichtig. Gestützt auf das gesamtschweizerische Geldspielkonkordat erheben sie von den beiden Veranstalterinnen von Grosslotterien und grossen Sportwetten (Swisslos in den deutschsprachigen Kantonen und im Kanton Tessin, die Loterie Romande in den französischsprachigen Kantonen) eine Abgabe in der Höhe von 0.5% des Bruttospielertrags. Diese Abgabe bringt jährlich rund 4.5 – 5 Mio CHF ein. Die Erträge werden nach dem in den einzelnen Kantonen erzielten Bruttospielertrag auf die Kantone verteilt. Sie dürfen nur für Massnahmen zur Prävention von exzessivem Geldspiel sowie für Beratungs- und Behandlungsangebote für spielsuchtgefährdete und spielsüchtige Personen und für deren Umfeld verwendet werden.

Die FDKG hat am 15. November 2021 Empfehlungen über die Verwendung der Präventionsabgabe erlassen.

Im Auftrag der FDKG erstellt die Gespa vierjährlich einen Bericht über die Verwendung der Präventionsabgabe. Die Gespa führt zu diesem Zweck in den Kantonen jährliche Erhebungen durch. Der Bericht wird erstmals im Jahr 2025 erstellt.

Berichte über die Verwendung der unter Geltung der Interkantonalen Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamt-schweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten vom 7. Januar 2005 (IVLW) erhobenen Spielsuchtabgabe finden Sie unter Berichte/Publikationen.